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Recht Vertragsrecht Gewährleistung/Garantie
 
Recht
   

Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Sowohl nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) schuldet ein Handwerker ein mangelfreies Werk und steht dafür in der Gewährleistung.

Während der Bauhandwerker vor Abnahme die Mängelfreiheit seines Werkes nachweisen muss, ändert sich diese Beweislast mit der Abnahme. Nach der Abnahme wird vermutet, dass das Werk mangelfrei ist. Der Bauherr/Auftraggeber muss dann dem Bauunternehmer Mängel an der Leistung nachweisen.

Erst wenn der Nachweis eines solchen Mangels geglückt ist (z.B. durch ein Sachverständigengutachten), ist der Handwerker zur Nachbesserung nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet.

Dies ist der Kernunterschied zu einer Garantie. Im Rahmen einer Garantie ist der Handwerker während der Garantiezeit zu einer Beseitigung des Mangels verpflichtet, auch wenn die Ursache unklar ist. Es wird vermutet, dass ein Mangel vorliegt. Der Handwerker kann sich nur entlasten, wenn er von sich aus beweist, dass das Problem z.B. auf einen falschen Gebrauch oder mutwillige Beschädigungen zurückzuführen ist.

Die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie spielen also immer dann eine gravierende Rolle, soweit eine Mangelursache nicht sicher feststellbar ist.

Eine Garantie ist im Vergleich zur Gewährleistung für den Bauherrn/Auftraggeber das deutlich stärkere und bessere Recht.
  Weitere Verweise: VOB / BGB, Leistungsbeschreibung, Mangel ohne Schaden  
   
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