Beschäftigen Sie sich mit Ihrer Abdichtung,
bevor die Abdichtung Sie beschäftigt !

 
 
 
Recht Vertragsrecht Leistungsbeschreibung
 
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Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis

Die Leistungsbeschreibung spezifiziert die zur Erfüllung von Erfordernissen erforderliche Leistung und stellt einen wesentlichen Bestandteil von Verträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dar.

Das Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage, um Angebote von Bauhandwerkern oder Baufirmen einzuholen. Das Leistungsverzeichnis wird vom Architekten erstellt und listet nach Positionen gegliedert alle Leistungen auf, die der Auftragnehmer erbringen soll, Material- und Mengenangaben eingeschlossen.

Beim Hausbau muss und kann der Preisvergleich einzig auf Grundlage einer Bauleistungsbeschreibung erfolgen, denn durch eine mangelhafte Beschreibung von Bauleistungen können, während dem Hausbau, zusätzliche Baukosten entstehen.

Nur durch das gründliche Lesen des Leistungsverzeichnisses lässt sich erkennen welche Leistungen tatsächlich im Preis enthalten sind. Deshalb möchten wir Ihnen raten dieses sorgfältig zu lesen, um einen objektiven Preisvergleich durchführen zu können.



  Weitere Verweise: VOB / BGB, Gewährleistung/Garantie, Mangel ohne Schaden  
   
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